Arbeitsdienst:

 

Jahreskartenangler müssen dieselbe Anzahl an Arbeitsstunden leisten wie Vereinsmitglieder.

Diese werden vor Jahresbeginn von der Vorstandschaft festgelegt.

 

 

 

 

Mitgliedschaft:

 

Jahreskartenangler können nach frühestens 3 Jahren einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen (siehe "Antrag auf Mitgliedschaft")

Dieser wird in der Vorstandschaft behandelt und geprüft.

 

 

 

 

Kündigung Jahreskarte:

 

Wird die Jahreskarte nicht bei Abgabe der Fangstatistik gekündigt verlängert sich diese automatisch auf das Folgejahr.